Falls man für eine längere Reise den Job selbst kündigen muss, ist genau zu überlegen wann man dies macht. Insbesondere ist es wichtig, dass man mindestens die letzten 150 zusammenhängenden Tage den gleichen Job, bzw. die gleiche Gehaltsklasse behält. Anderenfalls wird das Arbeitslosengeld aus dubiosen Tabellen, in denen gemittelte Gehälter einzelner Ausbildungsklassen aufgelistet sind, bestimmt. Und das ist warscheinlich immer niedriger als das tatsächlich verdiente Gehalt.
Auch wenn man während der Elternzeit eine Teilzeitstelle hatte und nach der Elternzeit wieder eine Vollzeitstelle hat, muss man mindestens wieder 150 Tage Vollzeit gearbeitet haben, sonst reicht der Zeitraum nicht für die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Es sei denn, vor der Elternzeit hat man auch Vollzeit gearbeitet aber dies liegt nicht länger als 2 Jahre zurück. Wenn man 3 Jahre in der Elternzeit war und anschliessend nur 4 Monate Vollzeit gearbeitet hat, hat man Pech gehabt und die erwarteten Leistungen liegen weit über den tatsächlichen Leistungen. Und das obwohl in der Hochglanzbroschüre der Familienministerin deutlich steht, das die Elternzeit keine Nachteile für die Familie haben darf. Tja irgendwie typisch für Politiker.
Wenn man seinen Job selbst kündigt, bekommt man vom Arbeitsamt eine Sperre von 3 Monaten. Man muss aber auf jeden Fall sofort zum Arbeitsamt. Kommt man ein paar Tage zu spät, dann lügt man lieber - zum Beispiel: "Ich habe gestern gekündigt deshalb melde ich mich heute hier arbeitssuchend.". Sonst gibt es gleich ein paar Tage gekürztes Arbeitslosengeld. Die Sachbearbeiter sind darauf trainiert möglichst viel zu kürzen, denn die Kassen sind sowieso leer.